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Die Freiheit, das auszusprechen, was ich wirklich fühle und denke, und nicht das, was von mir erwartet wird.

Aufnahmekriterien

  1. Freiwilligkeit
  2. Verbindlichkeit
  3. fachliche Stellungnahme/Diagnose des behandelnden Arztes/Facharztes
  4. Hilfeplanung

Sofern eine Beeinträchtigung in einem der im Folgenden aufgeführten Bereiche vorhanden ist, setzen Sie sich mit uns in Verbindung:

  • Geistige Behinderung
  • Psychische Erkrankung
  • Abhängigkeitserkrankung
  • Körperliche Behinderung

In der Regel werden die Kosten des Ambulant Betreuten Wohnens vom zuständigen Kostenträger, dem Landschaftsverband Rheinland (LVR) oder dem örtlichen Sozialhilfeträger, übernommen.

Bei jungen Volljährigen (bis 21 Jahre) muss ein Antrag an das zuständige Jugendamt gestellt werden, das über die Kostenzusage entscheidet. Bei der Erstellung Ihres Hilfeplanes und bei der Beantragung sind wir Ihnen gerne behilflich.

Unsere Kooperationspartner

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