Sofern eine Beeinträchtigung in einem der im Folgenden aufgeführten Bereiche vorhanden ist, setzen Sie sich mit uns in Verbindung:
In der Regel werden die Kosten des Ambulant Betreuten Wohnens vom zuständigen Kostenträger, dem Landschaftsverband Rheinland (LVR) oder dem örtlichen Sozialhilfeträger, übernommen.
Bei jungen Volljährigen (bis 21 Jahre) muss ein Antrag an das zuständige Jugendamt gestellt werden, das über die Kostenzusage entscheidet. Bei der Erstellung Ihres Hilfeplanes und bei der Beantragung sind wir Ihnen gerne behilflich.
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